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Wichtige Info zur Kassensicherungsverordnung – Jetzt noch TSE Fristverlängerung sichern

Liebe Mitglieder,

wie Sie alle wissen sieht die Kassensicherungsverordnung die Sicherung der Kassendaten mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung TSE vor. Diese Pflicht sollte schon zum Beginn des Jahres erfüllt werden und ist, weil zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Angebote am Markt vorhanden waren, bis zum 30.09.2020 ausgesetzt worden.

FAQ zu den grundsätzlichen Fragen der TSE finden Sie hier »

Jetzt ist die Situation aber teilweise so, dass die TSE für einzelne Kassensysteme nicht lieferbar ist oder aber die Hersteller nicht mit der Installation/Einrichtung hinterherkommen. Schon früh haben wir unseren Finanzsenator, Herrn Strehl auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Bremen wollte, die Lösung, die von einigen Bundesländern schon sehr früh gegangen wurde, nicht mitgehen. Nach intensiven Gesprächen haben wir jedoch auch für Sie einen Weg gefunden.

Damit Sie durch Lieferschwierigkeiten  nicht bei einer kommenden Finanzamtsprüfung in Schwierigkeiten kommen, haben wir folgendes Vorgehen mit unserem Finanzsenator, Herr Strehl, abgesprochen:

  • Die TSE muss bis 30.09.2020 bestellt sein.
  • Der Hersteller/Lieferant bestätigt Ihnen, dass eine Lieferung/Einbau bis zum 30.09.2020 nicht möglich ist.
  • Sie stellen einen Antrag an das Finanzamt auf Fristverlängerung bis maximal 31.03.2021.  Dabei müssen Sie die Bestätigung des Herstellers/Lieferanten beifügen.

Mit diesem Vorgehen sind Sie sicher, wenn Sie eine TSE für Ihre Kassen bestellt haben, diese aber nicht fristgerecht eingebaut werden kann. Gleichwohl müssen sie jetzt handeln – soweit noch nicht geschehen – und sich umgehend um eine TSE für Ihr Kassensystem kümmern und den Antrag stellen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Nathalie Rübsteck
Rechtsanwältin | Hauptgeschäftsführerin

 

 

 

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