Seit dem 14. Juni 2026 gelten neue Vorgaben für Frühstücksprodukte wie Honig, Marmelade, Konfitüre und Fruchtsäfte. Das betrifft auch viele gastgewerbliche Betriebe, vom Frühstücksbuffet bis zur eigenen Herstellung.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen stellen wir Ihnen den aktuellen DEHOGA-Praxis-Leitfaden „Marmelade, Honig, Fruchtsäfte & Co.“ zur Verfügung. Der Leitfaden bietet einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen Änderungen und erklärt, worauf jetzt zu achten ist und welche Übergangsregelungen gelten.
Den Leitfaden gibt es im DEHOGA-Shop und für Mitglieder kostenfrei.